Krankenkassen-Zuschuss
Bei den Krankenkassen ist die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Krankenbehandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt.
Für die Psychotherapie krankheitswertiger Störungen kann vom Klienten/der Klientin deshalb bei der Krankenkasse ein Kostenzuschuss in der Höhe von derzeit 21,80 Euro pro Sitzung beantragt werden.
Psychotherapie auf Krankenschein
Es gibt in beschränktem Ausmaß kostenfreie Therapieplätze über den Verein Netzwerk Psychotherapie Steiermark. Voraussetzungen sind soziale Bedürftigkeit und eine schwere psychische Störung.