Therapie & Angebote
Arbeitsschwerpunkte
- Trauma-Arbeit
- Angst, Depression
- Persönlichkeitsstörungen
- Krisenintervention
- Begleitung in schweren Lebenssituationen
Zielgruppen
- Erwachsene
- Jugendliche (ab 16 Jahren)
- Paare
Krankenkassen-Zuschuss
Bei den Krankenkassen ist die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Krankenbehandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt.
Für die Psychotherapie krankheitswertiger Störungen kann von Klient:innen deshalb bei der Krankenkasse ein Kostenzuschuss in der Höhe von derzeit 33,70 € pro Sitzung beantragt werden.
Psychotherapie auf Krankenschein
Es gibt in beschränktem Ausmaß kostenfreie Therapieplätze über den Verein Netzwerk Psychotherapie Steiermark. Voraussetzungen sind soziale Bedürftigkeit und eine schwere psychische Störung.
Weitere Informationen und freie Plätze bei Therapeut:innen finden Sie beim Netzwerk Psychotherapie Steiermark ↗
Gut zu wissen
Der Krankenkassen-Zuschuss muss von dem/der Klient:in beantragt werden. Das bedeutet, Sie begleichen die Therapie-Rechnung in voller Höhe und können diese danach bei der Krankenkasse einreichen. Lediglich bei der „Psychotherapie auf Krankenschein“ erfolgt eine Direktverrechnung mit der Kasse über das Netzwerk Psychotherapie Steiermark.